Neues Gewerbegebiet in Schwelm?
Der Regionalplan Ruhr sieht im Schwelmer Norden potenzial für Gewerbeansiedlungen. Die Arbeitsgemeinschaft Umweltschutz sieht das anders. Aus Sicht der AGU ist eine Gewerbeansiedlung im Norden von Schwelm aus ökologischen, klimatologischen und sozialen Gründen nicht akzeptabel. Als Träger öffentlicher Belange hat die AGU eine Stellungnahme dazu verfasst.
Stellungnahme zur Aufstellung des Sachlichen Teilplans Regionale Kooperationsstandorte zum Regionalplan Ruhr:
Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit
Nach aktuellem Planungsstand reicht die Planfläche bis an die umliegenden Siedlungsbereiche. Durch die großflächige Ansiedlung mit Gewerbebetrieben kommt es zu einem erhöhten Straßenverkehrsaufkommen. Somit sind erhebliche negative Einflüsse auf die menschliche Gesundheit der ansässigen Menschen in den unmittelbar angrenzenden Siedlungsbereichen Linderhausen/Gangelshausen durch Lärm-, Licht- und Abgas-emissionen anzunehmen. Somit widerspricht diese Art von Güterverkehrs der politisch gewünschten Vorgabe, den Gütertransport auf die Schiene zu verlagern. Die großflächige Versiegelung im Zuge der Bebauung führt zu einem Verlust bzw. Zerstörung der bestehenden regionalen Grünzüge. Diese werden vom RVR als Frischluftschneisen definiert, sodass es zu langfristigen, mirkoklimatischen Veränderungen mit Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit kommen kann. Schutz und Erhalt dieser regionalen Grünzüge wurde in nachvollziehbarer Form in dem Entwurf für die Planungen seitens des RVR ausgeführt an welchen man sich orientieren sollte.
Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt
Durch die Zerstörung des Regionalen Grüngürtels (Gangelshausen/Autobahn) werden große Teile der weitgehend naturbelassenen Waldgebiete und Feldgehölze mit ihren schützenswerten Biotopen (siehe Untersuchungen der Biologischen Station EN) vollständig entfallen. Gerade der kleinflächige Wechsel zwischen offenen Grünland- und Acker-flächen mit ihren gliedernden Hecken und Wäldern sind ein vielseitiger und hochwertiger Biotopkomplex, der einer Vielzahl von Tieren und Pflanzen einen Lebensraum bietet und damit eine hohe biologische Vielfalt bedeutet (siehe auch die Bewertung im LÖBF-Biotopkataster). Die Entfernung der Grenzhecken im südlichen Grün-landbereich bedeutet zudem die Entfernung der Migrationsstreifen für Vögel, Spinnen, Insekten und Kleinsäuger. Daher ist der gesamte Biotopkomplex als mittel- bis hochwertig einzuordnen.
Der Wegfall o.g. ausgedehnter Grünlandbereiche und angrenzender Strukturen sorgt für starke Beeinträchtigung verschiedenster planungsrelevanter Tierarten- und Gruppen. Erheblich betroffen sind insbesondere streng geschützte Vertreter der Avifauna (z.B. Greifvögel und Arten der strukturreichen Feldflur), da großflächig Fortpflanzungs- und Ruhestätten entfallen. Im räumlich-funktionalen Zusammenhang befindet sich zudem der Linderhauser Tunnel, welcher nachweislich ein bedeutendes Ganzjahresquartier für mehrere Fledermausarten darstellt. Durch den groß-räumigen Verlust von geeigneten Jagdhabitaten und Leitlinien für Fledermäuse mit strukturge-bundenem Flugverhalten ist zudem eine erhebliche Betroffenheit der lokalen Fledermauspopula-tionen nicht ausgeschlossen. Eine erhebliche Betroffenheit ist auch für streng geschützte Arten der Tiergruppen Amphibien (u.a. Geburtshelferkröte) gegeben.
Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft
Die Stadt Schwelm ist die flächenkleinste Stadt Nordrhein-Westfalens. Unter Berücksichtigung der geringen Stadtfläche (ca. 20,5 Quadratkilometer) entspricht die Planung einem Verlust von ca. 0,43 Quadratkilometer und damit in Relation einem erheblichen Flächenverlust größtenteils unversiegelter Flächen der ohnehin schon stark versiegelten Stadtfläche. Zudem widerspricht sie damit deutlich den ausgelobten Zielen zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme in Nordrhein-Westfalen.
Die landwirtschaftlichen Flächen in der Linderhauser Senke sind in dieser Gegend von höchster Güte (Bodenzahl 79-80), was einen erheblichen Verlust an landwirtschaftlich ertragreicher Fläche bedeutet, welche zudem im räumlichen Zusammen nicht ersetzbar ist. Zudem ist der Untergrund des Plangebiets durch Verkarstung geprägt und entspricht somit keinem sicheren Baugrund. Die geomorphologischen Erscheinungen in Form von Dolinen etc. lassen sind im gesamten Schwelmer Norden beobachten. Die geologische Standortanalyse von Herrn Stefan Voigt (Höhlenforscher und Vorsitzender des Arbeitskreises Kluterthöhle in Ennepetal) beschreibt einen Verlauf der im Ein-schnitt des Linderhauser Tunnels anstehenden Kalkschichten in Richtung Osten quer durch das Plangebiet.
Die die Höhenzüge des Tales bedeckenden Wälder, haben, bedingt durch den kalkhaltigen Untergrund, besondere Bedeutung für die Wasserversorgung sowie die Bildung von Grundwasser und den Schutz nach Starkregen. Aufgrund der geringen bis mittleren nutzbaren Wasserkapazität der Böden im Untersuchungsgebiet ist die Grundwasser-neubildungsrate hoch.
Bei Versiegelung und Bebauung wird die klimaregulierende Senke ihrer Funktion beraubt und damit die im Wandel des Klimas nicht vorhersehbare Änderung für die Menschen in einem nicht vorhersehbaren Maße verschlechtert. Eine Kaltluftanalyse von Frau Dr. Steinrücke (Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Klimatologie am Geographischen Institut der Ruhr-Universität Bochum) zeigt die Nachteile einer Bebauung der Talmulde auf. Fazit der Analyse: „Die Nutzung von Potentialflächen als Gewerbe- und Industriegebiet hat eine deutliche Reduktion des Kaltluftflusses zur Folge mit weitreichenden Auswirkungen auf die Lebensqualität und die Gesundheit der Menschen in den sich anschließenden Stadtteilen“ (Linderhausen/Gangelshausen, Schwelm, Gevelsberg und Wuppertal).
Im Stadtgebiet von Schwelm wird bei Betrachtung der Landnutzung eine Zonierung erkennbar. Während sich im Schwelmer Süden überwiegend Waldflächen mit Siepentälern befinden, ist das Zentrum der Stadtfläche überwiegend durch Siedlungs- und Gewerbenutzung geprägt. Der Schwelmer Norden charakterisiert sich hingegen primär durch landwirtschaftliche Nutzflächen in Kombination mit randlicher Siedlungsstruktur. Durch die Planungen entfällt ein zentraler Bereich, was mit einem unwiederbringlichen Verlust des angestammten Landschaftsbildes mit seiner der Erholung dienenden Funktion einhergeht.
Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Die schon angesprochenen das Tal prägenden Hecken sind nicht nur landschaftsprägend, sie sind auch eines der sonst bei Planungen oft vergessenen kulturhistorischen Elemente. Zudem sind diese kulturhistorischen Landschaftselementen aktuell nur noch selten auf den Flächen der Stadt Schwelm vorhanden (siehe das Gutachten über die kulturhistorische Bedeutung der Linderhauser Heckenlandschaft der Wilhelm Erfurt-Stiftung Schwelm).
Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern
Aufgrund der Dimension des geplanten Eingriffs ist aktuell nicht vorhersehbar, welche Wechsel-wirkungen zwischen den Schutzgütern – auch unter Berücksichtigung der sich verändernden Klimaauswirkungen – entstehen können, sodass keine wirksame Prognosesicherheit erstellt werden kann bzw. die Auswirkungen adäquat ausgeglichen werden können.
Unter Berücksichtigung alle Schutzgüter verbietet sich im Sinne eines worst-case Szenarios daher jede Nutzung für Gewerbe und Industrie im vorgesehenen Plangebiet, als auch in den unmittelbar angrenzenden Gebieten westlich des Plangebietes.
Schwelm, den 06. 04.2020
Tim Stark
1. Vorsitzender AGU Schwelm